FAQ

  1. Schoolfox aktivieren am Handy

https://www.youtube.com/watch?v=beHpFtLuKJg

 
  1. Deutschförderklasse/Deutschförderkurs

Deutschförderklassen (15-20 Wochenstunden, intensiv) und Deutschförderkurse (6 Wochenstunden, begleitend) sind schulische Maßnahmen in Österreich für Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen. Sie werden als außerordentliche Schüler eingestuft und mittels MIKA-D getestet, um den Lernfortschritt halbjährlich zu überprüfen. Das Ziel ist die zügige Integration in den Regelunterricht. 
Wichtige Informationen für Eltern:
  • Einstufung: Wenn Kinder nicht genug Deutsch können, um dem Unterricht zu folgen, werden sie als „außerordentliche Schüler“ eingestuft. Dies geschieht auf Basis eines Tests (MIKA-D).
  • Deutschförderklasse (intensiv): Das Kind ist in einer eigenen Klasse und lernt intensiv Deutsch (15-20 Stunden/Woche), oft altersübergreifend.
  • Deutschförderkurs (begleitend): Das Kind ist in der normalen Klasse, besucht aber zusätzlich 6 Stunden pro Woche einen Deutschkurs.
  • Dauer: Die Förderung dauert maximal vier Semester (zwei Jahre).
  • Beurteilung: Schüler in Deutschförderklassen erhalten keine Noten in den Hauptgegenständen, sondern eine Rückmeldung über ihre Fortschritte.
  • Ziel: Die Kinder sollen so schnell wie möglich gut genug Deutsch lernen, um dem Unterricht in der Regelklasse folgen zu können.
 
  1. Was ist MIKAD?
Alle wichtigen Informationen zu MIKAD können Sie hier entnehmen:
https://sprachelesen.vobs.at/fileadmin/material/elterninfo/Elterninfo_Deutsch_MIKA-D_allgemein_2022.pdf

 
  1. Sommerschule

Elterninformation für verpflichtende Teilnahme:
https://www.bildung-wien.gv.at/service/Aktuells-Infomailing/Initiativen---Projekte-/Allgemeine-Informationen-zur-Sommerschule-2026.html

Allgemeine Informationen:
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp/sommerschule.html

 
  1. Kann mein Kind freigestellt werden vom Unterricht? Wenn ja, wie und wie lange?
Eine Freistellung vom Unterricht in Österreich ist gemäß § 45 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) nur aus wichtigen Gründen möglich. Anträge müssen schriftlich und rechtzeitig eingereicht werden, wobei der Klassenvorstand bis zu einem Tag, die Schulleitung für längere Zeiträume zuständig ist. Wichtige Gründe umfassen familiäre Anlässe, Kuraufenthalte, religiöse Feiertage oder sportliche Veranstaltungen.
Wichtige Informationen zur Freistellung:
Die Freistellung bedarf einem schriftlichen Ansuchen, wird amtlich
genehmigt und kann in der Volksschulzeit nur einmal bewilligt werden.
1. Das Ansuchen zum Fernbleiben ist bei der Klassenlehrerin zu stellen.
2. Es muss ein triftiger Grund für die Beurlaubung vorliegen.
3. Das Ansuchen muss mindestens 14 Tage vor der Abreise einlangen.
4. Der versäumte Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.
Wer bewilligt?
Eine Freistellung bis zu 2 Tagen ist mit der Lehrkraft zu besprechen
Eine Freistellung bis zu einer Woche ist bei der Direktorin einzureichen
Eine Freistellung von mehr als einer Woche ist schriftlich in der Direktion
abzugeben, wird von der Bildungsdirektion bearbeitet. Das Formular erhalten
Sie von Ihrer Lehrkraft.
Hinweis:
Ungerechtfertigtes und unentschuldigtes Fernbleiben an mehr als drei
aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Schultagen innerhalb
der neunjährigen Schulpflicht ist eine Verwaltungsübertretung, die Schule
muss eine Verwaltungsstrafanzeige wegen Schulpflichtverletzung einreichen.

 
  1. Informationen zum österreichischen Bildungssystem

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema:
https://bildungssystem.oead.at/printprodukte
 
  1. Informationen zur Schulplatzvergabe, Schuleinschreibung, Mika-D, Beihilfen, Freizeiteinrichtungen etc. von ElMig - Elternarbeit im Migrationskonrext:

https://padlet.com/Interkulturelle_Elternarbeit/kooperationen-mit-eltern-im-migrationskontext-in-wiener-schu-c8qd9c1q7uqqkkqk